
Themenauswahl:
Abmahnung
Anwaltsgebühren
Arbeitsrecht
Baurecht
Beratungshilfe
Bußgeld
Düsseldorfer
Tabelle
Ehescheidung
Erbrecht
Erschließungsbeitrag
Fahrverbot
Familienrecht
Forderungseinziehung
Gebühren
Gebührentabelle
Gesellschaftsrecht
Inkasso
Internetscheidung
Kindesunterhalt
Kündigung
Mietrecht
Onlineberatung
Ordnungswidrigkeiten
Prozeßkostenhilfe
Prüfungsrecht
Rechtsberatung
online
Reiserecht
Scheidung
Staatsexamen
Schweigepflicht, ärztliche
Testament
Unterhaltsrecht
Unternehmensberatung
Verkehrsunfall
Vertragsrecht
Verwaltungsrecht
Vollmacht
Wettbewerbsrecht
Jüngste Aktualisierung:
03.01.2008
|
Beratungshilfe
Die Beratungshilfe wird als Rechtsberatung außerhalb eines
gerichtlichen Verfahrens demjenigen gewährt, der die erforderlichen
Mittel für die Kosten seiner rechtlichen Beratung nicht aufbringen
kann.
Hat der Antragsteller jedoch sonstige Möglichkeiten, kostenlose
Beratung in Anspruch zu nehmen, z.B. über den Mieterverein, wenn er dort
Mitglied ist, so wird sein Antrag abgelehnt werden.
Weitere Voraussetzung ist ferner, daß der Rechtsuchende die
erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnissen nicht aufbringen kann. Das ist dann gegeben, wenn ihm
(im Falle eine gerichtlichen Rechtsstreits)
Prozesskostenhilfe ohne eigenen Beitrag bewilligt werden
würde.
Schließlich darf der Antrag auf Beratung nicht mutwillig erscheinen;
für offensichtlich „querulatorische“ Anträge gibt es daher keine
Beratungshilfe.
Einen Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe können Sie bei dem
für Sie zuständigen Amtsgericht an Ihrem Wohnort stellen. Allerdings kann ich Ihnen auch dabei
helfen. Bitte vereinbaren Sie mit mir einen Besprechungstermin, und bringen Sie dazu unbedingt alle Unterlagen über Ihre
Einkommens- und Vermögensverhältnisse mit.
Allerdings müssen Sie - bei der Bewilligung der Beratungshilfe -
von Gesetzes wegen einen Betrag in Höhe von 10,00 € selbst erbringen.
Wenn Sie schon verklagt worden sind oder selbst jemanden verklagen
wollen, kann Ihnen für den Fall, dass Sie die Prozesskosten nicht
aufbringen können
Prozesskostenhilfe zustehen. Zur Erläuterung der näheren
Einzelheiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte nehmen Sie mit
mir Kontakt auf.
Wie Sie mich erreichen
können
(Adresse,
Telefon, Telefax, E-Mail)
|