Andreas Gausmann

Rechtsanwalt



Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt

Stand: ab 01.01.2011

 

Netto-einkommen

Altersstufen in Jahren

Prozentsatz

Bedarfs-kontrollbetrag

 

 

0-5

6-11

12-17

ab 18

 

 

Alle Beträge in Euro

1.

bis 1.500

317

364

426

488

100

770/950

2.

1.501-1.900

333

383

448

513

105

1.050

3.

1.901-2.300

349

401

469

537

110

1.150

4.

2.301-2.700

365

419

490

562

115

1.250

5.

2.701-3.100

381

437

512

586

120

1.350

6.

3.101-3.500

406

466

546

625

128

1.450

7.

3.501-3.900

432

496

580

664

136

1.550

8.

3.901-4.300

457

525

614

703

144

1.650

9.

4.301-4.700

482

554

648

742

152

1.750

10.

4.701-5.100

508

583

682

781

160

1.850

 

ab 5.101

nach den Umständen des Falles

Allerdings ist zu beachten, dass hinsichtlich der tatsäch zu zahlenden Beträge noch anteiliges Kindergeld zu berücksichtigen ist.

Zum näheren Verständnis und zur Verwendung der Zahlen aus der Düsseldorfer Tabelle lesen Sie bitte die diesbezüglichen Leitlinien des für Sie zuständigen Oberlandesgerichts. Dieses finden Sie unter www.gerichtsverzeichnis.de.

Die "Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der für den Bezirk des Landgerichts Osnabrück zuständigen Familiensenate des Oberlandesgerichts Oldenburg" können Sie hier als PDF herunterladen. Die aktuellen Beträge finden Sie ebenfalls dort.

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