Rechtsanwalt Andreas Gausmann

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Jüngste Aktualisierung:
03.01.2008

 

Erschließungskosten

Wenn Sie ein Haus gebaut oder gekauft haben, mussten Sie bereits viel Geld aufwenden. Umso mehr schmerzen Sie dann die von der Kommune zusätzlich erhobenen "Erschließungsbeiträge", die nicht selten im fünfstelligen Euro-Bereich liegen.

Gerade hier lohnt es sich besonders, von rechtskundiger Seite überprüfen zu lassen, ob die Kosten korrekt berechnet wurden oder gar ob sie überhaupt erhoben werden durften. Häufig lassen sich nicht unbeträchtliche Beträge, die ungerechtfertigt erhoben wurden, zurückfordern.

In diesem Rechtsgebiet werde ich gerne für Sie tätig; hierzu nehme ich u.a. Einsicht in die Unterlagen der Gemeinde, deren Berechnungen ich entsprechend prüfe.

Gegebenenfalls lege ich dann - selbstverständlich nur in Absprache mit Ihnen - Widerspruch gegen Ihren Erschließungskostenbescheid ein.

Falls erforderlich und von Ihnen gewollt, vertrete ich Sie natürlich auch im Klageverfahren vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.

Für nähere Einzelheiten bitte ich Sie, sich umgehend mit mir in Verbindung zu setzen. Insofern ist zumeist Eile geboten, da bei Zustellung des Bescheides die unbedingt einzuhaltende Frist von nur einem Monat zu laufen beginnt. Sollten Sie diese versäumen, so können Sie nur noch in den seltensten Fällen gegen die Sie betreffende Festsetzung vorgehen.

 

Wie Sie mich erreichen können
(Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail)

 

© Rechtsanwalt Andreas Gausmann 2008