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Abmahnung
Jüngste Aktualisierung:
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ErschließungskostenWenn Sie ein Haus gebaut oder gekauft haben,
mussten Sie bereits
viel Geld aufwenden. Umso mehr schmerzen Sie dann die von der Kommune
zusätzlich erhobenen "Erschließungsbeiträge", die nicht selten im
fünfstelligen Euro-Bereich liegen. Gegebenenfalls lege ich dann - selbstverständlich nur in Absprache mit Ihnen - Widerspruch gegen Ihren Erschließungskostenbescheid ein. Falls erforderlich und von Ihnen gewollt, vertrete ich Sie
natürlich auch im Klageverfahren vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.
Wie Sie mich erreichen
können
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© Rechtsanwalt Andreas Gausmann 2008 |
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