Wenn Sie
ein Haus gebaut oder gekauft haben, mussten Sie bereits viel Geld
aufwenden. Umso mehr schmerzen Sie dann die von der Kommune
zusätzlich erhobenen so genannten "Erschließungsbeiträge", die nicht selten im
fünfstelligen Euro-Bereich liegen.
Gerade hier lohnt es sich besonders, von rechtskundiger Seite
überprüfen zu lassen, ob die Kosten korrekt berechnet wurden oder
gar ob sie überhaupt erhoben werden durften. Häufig lassen sich
nicht unbeträchtliche Beträge, die ungerechtfertigt erhoben wurden,
zurückfordern.
In diesem Rechtsgebiet werde ich gerne für Sie tätig; hierzu nehme
ich u.a. Einsicht in die Unterlagen der Gemeinde, deren Berechnungen
ich entsprechend prüfe.
Gegebenenfalls lege ich dann - selbstverständlich nur in Absprache mit Ihnen - Widerspruch gegen Ihren Erschließungskostenbescheid ein.
Falls
erforderlich und von Ihnen gewollt, vertrete ich Sie natürlich auch
im Klageverfahren vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.
Für nähere Einzelheiten bitte ich Sie, sich umgehend mit mir in
Verbindung zu setzen. Insofern ist zumeist Eile geboten, da bei
Zustellung des Bescheides die unbedingt einzuhaltende Frist von nur
einem Monat zu laufen beginnt. Sollten Sie diese versäumen, so
können Sie nur noch in den seltensten Fällen gegen die Sie
betreffende Festsetzung vorgehen.
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