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Jüngste Aktualisierung:
03.01.2008
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Gesellschaftsrecht
Wenn Sie nicht allein wirtschaftlich tätig werden, sondern mit einer
anderen Person oder mit mehreren Personen zusammenarbeiten wollen, so
stellt sich zuallererst die Frage, in welcher gesellschaftsrechtlichen
Form Sie sich organisieren wollen.
Unser Rechtssystem stellt Ihnen hierzu eine Vielzahl von Möglichkeiten
zur Verfügung. Ob Sie nun z.B.
-
als Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (GmbH),
-
als Offene Handelsgesellschaft (OHG),
-
als Gesellschaft
bürgerlichen Rechts (GbR),
-
als Kommanditgesellschaft (KG),
-
als
Aktiengesellschaft (AG),
-
im Rahmen einer stillen Gesellschaft,
-
einer atypischen stillen Gesellschaft oder
-
in
einer Mischform (z.B. GmbH & Co. KG)
auftreten, sollte gut überlegt
werden.
Inzwischen ist auch noch die "Limited" (Ltd.) hinzugekommen, eine
Gesellschaft, die Sie in Großbritannien gründen können, um mit ihr
dann in Deutschland Ihre Geschäfte zu betreiben. Auch diese - für
Deutschland relativ neue - Gesellschaftsform hat ihre Vor- aber auch
Nachteile, hinsichtlich derer ich Sie ebenfalls informieren kann.
Bei Ihrer diesbezüglichen Entscheidungsfindung berate ich Sie gerne,
bitte vereinbaren Sie mit mir einen Besprechungstermin.
Wie Sie mich erreichen
können
(Adresse,
Telefon, Telefax, E-Mail)
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