Wenn Sie
nicht allein wirtschaftlich tätig werden, sondern mit einer anderen
Person oder mit mehreren Personen zusammenarbeiten wollen, so stellt
sich zuallererst die Frage, in welcher gesellschaftsrechtlichen Form
Sie sich organisieren wollen.
Unser Rechtssystem stellt Ihnen hierzu eine Vielzahl von
Möglichkeiten zur Verfügung. Ob Sie nun z.B.
als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
als Unternehmergesellschaft (UG),
als Offene Handelsgesellschaft (OHG),
als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
als Kommanditgesellschaft (KG),
als Aktiengesellschaft (AG),
im Rahmen einer stillen Gesellschaft,
einer atypischen stillen Gesellschaft oder
in einer Mischform (z.B. GmbH & Co. KG)
auftreten,
sollte gut überlegt werden.
Zudem gibt es auch noch die "Limited" (Ltd.), eine
Gesellschaft, die Sie in Großbritannien gründen können, um mit ihr
dann in Deutschland Ihre Geschäfte zu betreiben. Auch diese Gesellschaftsform hat ihre Vor- aber auch
Nachteile, hinsichtlich derer ich Sie ebenfalls informieren und
beraten kann.
Bei Ihrer diesbezüglichen Entscheidungsfindung berate ich Sie gerne,
bitte vereinbaren Sie mit mir einen Besprechungstermin.
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