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Abmahnung
Jüngste Aktualisierung:
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ImpressumGesetzlich vorgeschriebene Angaben nach § 5 TMG (Telemediengesetz):
Verantwortlich i.S.v. § 5 Absatz 1 Ziff. 1 TMG:
Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme und unmittelbaren Kommunikation gemäß § 6 Absatz 1 Ziff. 2 TMG:
Angaben zur Kammer, welcher der Diensteanbieter angehört, gemäß § 5 Absatz 1 Ziff. 5 lit. a TMG:
Angaben der gesetzlichen Berufsbezeichnung und des Staats, in dem diese verliehen wurde, gemäß § 5 Absatz 1 Ziff. 5 lit. b TMG:
Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind, gemäß § 5 Absatz 1 Ziff. 5 lit. c TMG:
Weitere und gegebenenfalls aktuellere Versionen der berufsrechtlichen Regelungen finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer. Fundstelle des Telemediengesetzes (TMG): Artikel 1 des Gesetzes zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz - ElGVG) vom 26. Februar 2007, BGBl. I, S. 179, online unter: http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/index.html.
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