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Abmahnung
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InternetscheidungSeit einiger Zeit wird im deutschen Web von einigen Rechtsanwälten sogar schon eine so genannte "Internetscheidung" angeboten. So interessant derartige Angebote auf den ersten Blick auch erscheinen mögen, so können hierdurch allenfalls gänzlich einfach gelagerte und problemlose Fälle geregelt werden, in denen z.B. keine Entscheidung über das Umgangs- bzw. Sorgerecht, den Unterhalt, den Hausrat oder den Zugewinnausgleich getroffen werden muß. Zudem wird den Scheidungswilligen damit auch wohl kaum der - nach
geltendem Prozessrecht erforderliche - Gang zum Scheidungsrichter
erspart werden können. Vereinfacht werden bei einer Einleitung und
Durchführung eines Scheidungsverfahrens über das Internet lediglich
die reinen Formalia, die den Betroffenen aber auch jetzt schon ohnehin
von ihren Anwälten abgenommen werden. Auch eine durch eine "Internetscheidung" tatsächlich erzielbare Kostenersparnis ist nicht ersichtlich, da der Scheidungsantrag immer noch durch einen Rechtsanwalt gestellt werden muß, der natürlich verpflichtet ist, die gesetzlichen Gebühren zu berechnen. Hingegen wird bei einer "Internetscheidung" unweigerlich die ausführliche anwaltliche Beratung auf der Strecke bleiben. Denn eine alleinige Beauftragung eines Rechtsanwalts über das Internet und ein weiterer Kontakt per e-Mail ersetzt nicht nur kein ordentliches Beratungsgespräch, sondern birgt die Gefahr in sich, dass dem Anwalt wichtige Informationen fehlen, die er zur rechtlichen Beratung seiner Mandantschaft benötigt. Nur wer sich sicher ist, dass es keiner Regelung
bedarf, der kann eventuell auf die persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt seines Vertrauens verzichten. Alle anderen, insbesondere diejenigen, die gar nicht wissen, was im Rahmen einer Scheidung auf sie zukommen mag, sollten sich besser fachkundig informieren lassen, zumal insoweit keine zusätzlichen Kosten entstehen, da die im Scheidungsprozess ohnehin anfallenden Anwaltsgebühren selbstverständlich alle Beratungsleistungen des Rechtsanwalts beinhalten. Weiter führende Informationen können Sie meiner Seite Scheidungsrecht entnehmen. Ansonsten stehe ich Ihnen selbstverständlich zum persönlichen Gespräch jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf.
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© Rechtsanwalt Andreas Gausmann 2008 |
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