Wenn Ihr Kunde einfach nicht zahlen will, haben Sie ein Problem. Zumeist ein nicht gerade geringfügiges, insbesondere nämlich dann, wenn Sie bereits mit erheblichen Beträgen in Vorleistung getreten sind, die Sie nunmehr auf Ihre eigenen Kosten finanzieren müssen.
Sofern Sie nicht auf Ihr Geld verzichten wollen, müssen Sie nun etwas unternehmen, ansonsten wird Ihre Forderung in nicht allzu ferner Zukunft verjähren, und Sie können sie nur noch als Verlust von der Steuer abschreiben.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, die ganze Angelegenheit mit allen damit verbundenen Unannehmlichkeiten an Ihren Rechtsanwalt weiterzugeben.
Als Ihr Anwalt mahne ich Ihren Schuldner zunächst außergerichtlich zur Zahlung. Sollte dieses keinen Erfolg zeigen, so beantrage ich gegen ihn zunächst einen gerichtlichen Mahnbescheid und sodann gegebenenfalls einen Vollstreckungsbescheid. Falls er sich hiergegen wehren sollte, führe ich - natürlich nur mit Ihrer Zustimmung - für Sie das Prozessverfahren durch.
Wenn uns dann der vollstreckbare Titel vorliegt, organisiere ich umgehend die Zwangsvollstreckung. Sofern Ihr Schuldner nicht gänzlich mittellos ist, führt diese zumeist zum Erfolg.
Nähere Informationen können Sie gerne jederzeit von mir bekommen, bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf.
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