Forderungseinziehung /
Inkasso
Wenn Ihr Kunde einfach nicht zahlen will, haben Sie ein Problem.
Zumeist ein nicht gerade geringfügiges, insbesondere nämlich dann,
wenn Sie bereits mit erheblichen Beträgen in Vorleistung getreten
sind, die Sie nunmehr auf Ihre eigenen Kosten finanzieren müssen.
Sofern Sie nicht auf Ihr Geld verzichten wollen, müssen Sie nun
etwas unternehmen, ansonsten wird Ihre Forderung in nicht allzu ferner
Zukunft verjähren, und Sie können sie nur noch als Verlust von der
Steuer abschreiben.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, die ganze Angelegenheit mit
allen damit verbundenen Unannehmlichkeiten an Ihren Rechtsanwalt
weiterzugeben.
Als Ihr Anwalt mahne ich Ihren Schuldner zunächst außergerichtlich
zur Zahlung. Sollte dieses keinen Erfolg zeigen, so beantrage ich
gegen ihn zunächst einen gerichtlichen Mahnbescheid und sodann gegebenenfalls einen
Vollstreckungsbescheid. Falls er sich hiergegen wehren sollte, führe
ich - natürlich nur mit Ihrer Zustimmung - für Sie das Prozessverfahren durch.
Wenn uns dann der vollstreckbare Titel vorliegt, organisiere ich
umgehend die Zwangsvollstreckung. Sofern Ihr Schuldner nicht gänzlich
mittellos ist, führt diese zumeist zum Erfolg.
Nähere
Informationen können Sie gerne jederzeit von mir bekommen, bitte
nehmen Sie mit mir Kontakt auf.
Wie Sie mich erreichen
können
(Adresse,
Telefon, Telefax, E-Mail)
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