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Jüngste Aktualisierung:
03.01.2008
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Ordnungswidrigkeiten/
Bußgeldsachen
Ein sehr großer Teil meiner anwaltlichen Tätigkeit erstreckt sich auf
die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten.
Gerade in Verkehrssachen sind die Ordnungsbehörden schnell mit einem
Bußgeldbescheid bei der Hand. Ihre persönlich vorgebrachten Einwände
werden oftmals ignoriert.

In vielen Fällen können dadurch, daß die tatsächlichen Umstände
vorgetragen und nachgewiesen werden, aber auch schon ergangene Bußgeldbescheide aufgehoben
werden. Bei rechtzeitiger Einschaltung des Rechtsanwaltes kann
möglicherweise bereits der Erlass eines derartigen Bescheides verhindert
werden.
Außerdem kann auch ein Fahrverbot noch vermieden werden, wenn
bestimmte Voraussetzungen vorliegen und der Bußgeldbehörde oder später
dem Gericht nachgewiesen werden.
Bevor Sie resigniert ein nicht gerechtfertigtes Bußgeld zahlen oder
gar Ihren Führerschein für einen oder zwei Monate abgeben, sollten Sie
vielleicht doch besser mit mir Kontakt aufnehmen.
Weiter gehende Informationen finden Sie unter:
Bußgeld.
Dort können Sie
auch einen Link zum Bußgeldkatalog aufrufen.
Im Übrigen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur
Beratung in Bußgeldsachen zur Verfügung. Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt
auf.
Wie Sie mich erreichen
können
(Adresse,
Telefon, Telefax, E-Mail)
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