Ein sehr
großer Teil meiner anwaltlichen Tätigkeit erstreckt sich auf die
Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten.
Gerade in Verkehrssachen sind die Ordnungsbehörden schnell mit einem
Bußgeldbescheid bei der Hand. Ihre persönlich vorgebrachten Einwände
werden oftmals ignoriert.
In vielen Fällen können dadurch, dass die tatsächlichen Umstände
vorgetragen und nachgewiesen werden, aber auch schon ergangene
Bußgeldbescheide aufgehoben werden. Bei rechtzeitiger Einschaltung
des Rechtsanwaltes kann möglicherweise bereits der Erlass eines
derartigen Bescheides verhindert werden.
Außerdem kann auch ein Fahrverbot noch vermieden werden, wenn
bestimmte Voraussetzungen vorliegen und der Bußgeldbehörde oder
später dem Gericht nachgewiesen werden.
Bevor Sie resigniert ein nicht gerechtfertigtes Bußgeld zahlen oder
gar Ihren Führerschein für einen oder zwei oder gar drei Monate
abgeben, sollten Sie vielleicht doch besser mit mir Kontakt
aufnehmen.
Weiter gehende Informationen finden Sie unter:
Bußgeld.
Dort können Sie auch einen Link zum Bußgeldkatalog aufrufen.
Im Übrigen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Beratung in Bußgeldsachen zur Verfügung. Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf.
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