
Ein sehr großer Teil meiner anwaltlichen Tätigkeit erstreckt sich auf die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten.
Gerade in Verkehrssachen sind die Ordnungsbehörden schnell mit einem Bußgeldbescheid bei der Hand. Ihre persönlich vorgebrachten Einwände werden oftmals ignoriert.
In vielen Fällen können dadurch, dass die tatsächlichen Umstände vorgetragen und nachgewiesen werden, aber auch schon ergangene Bußgeldbescheide aufgehoben werden. Bei rechtzeitiger Einschaltung des Rechtsanwaltes kann möglicherweise bereits der Erlass eines derartigen Bescheides verhindert werden.
Außerdem kann auch ein Fahrverbot noch vermieden werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen und der Bußgeldbehörde oder später dem Gericht nachgewiesen werden.
Bevor Sie resigniert ein nicht gerechtfertigtes Bußgeld zahlen oder gar Ihren Führerschein für einen oder zwei oder gar drei Monate abgeben, sollten Sie vielleicht doch besser mit mir Kontakt aufnehmen.
Weiter gehende Informationen finden Sie unter: Bußgeld.
Dort können Sie auch einen Link zum Bußgeldkatalog aufrufen.
Im Übrigen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Beratung in Bußgeldsachen zur Verfügung. Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf.
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