Rechtsanwalt Andreas Gausmann

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Jüngste Aktualisierung:
03.01.2008

 

Prozesskostenhilfe

Die Prozesskostenhilfe tritt dann ein, wenn ein Rechtsstreit schon bei Gericht anhängig ist oder dort anhängig gemacht werden soll, also wenn Sie verklagt worden sind oder Sie selbst Klage erheben wollen.

Eine Streitpartei erhält auf ihren Antrag hin Prozeßkostenhilfe, wenn sie nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann und wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

Der insoweit erforderliche Antrag kann entweder

  • schriftlich von Ihnen selbst,

  • durch mich oder

  • durch Sie persönlich vor der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts mündlich gestellt werden.

Diesem Antrag muß dann eine Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beigefügt werden. Dafür haben Sie einen Vordruck zu benutzen, den Sie entweder bei dem Gericht oder bei mir erhalten und gegebenenfalls mit mir gemeinsam ausfüllen können.

Wenn Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt wird, brauchen Sie die Gerichtskosten ganz oder teilweise nicht zu zahlen.

Allerdings müssen Sie - auch wenn Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt worden ist - Ihrem Gegner die ihm entstandenen Kosten erstatten, falls Sie den Prozess verlieren sollten!

Zu Ihrer Vertretung im Prozess kann ich Ihnen vom Gericht als Rechtsanwalt beigeordnet werden. In diesem Falle erhalte ich meine Gebühren über das Gericht, so daß ich dann von Ihnen keine Gebühren für meine Tätigkeit fordern werde.

Welche Prozesskosten annähernd entstehen, kann ich Ihnen selbstverständlich überschlägig berechnen. Eine genaue Kalkulation ist leider nicht möglich, da die endgültig anfallenden Kosten vom Fortgang des Verfahrens abhängen.

Soweit ein gerichtliches Verfahren noch nicht eröffnet ist, kann Ihnen für meine außergerichtliche Tätigkeit oder eine Rechtsberatung Beratungshilfe zustehen.

Für nähere Informationen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf.

 

Wie Sie mich erreichen können
(Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail)

 

© Rechtsanwalt Andreas Gausmann 2008