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Jüngste Aktualisierung:
03.01.2008
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Prozesskostenhilfe
Die Prozesskostenhilfe tritt dann ein, wenn ein Rechtsstreit schon
bei Gericht anhängig ist oder dort anhängig gemacht werden soll, also wenn Sie verklagt worden sind oder
Sie selbst Klage erheben wollen.

Eine Streitpartei erhält auf ihren Antrag hin Prozeßkostenhilfe, wenn
sie nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die
Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten
aufbringen kann und wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder
Rechtsverteidigung hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet und nicht
mutwillig erscheint.
Der insoweit erforderliche Antrag kann entweder
-
schriftlich von Ihnen selbst,
-
durch mich oder
-
durch Sie persönlich vor der Geschäftsstelle des zuständigen
Gerichts mündlich gestellt werden.
Diesem Antrag muß dann eine Erklärung über Ihre persönlichen und
wirtschaftlichen Verhältnisse beigefügt werden. Dafür haben Sie einen
Vordruck zu benutzen, den Sie entweder bei dem Gericht oder bei mir
erhalten und gegebenenfalls mit mir gemeinsam ausfüllen können.
Wenn Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt wird, brauchen Sie die
Gerichtskosten ganz oder teilweise nicht zu zahlen.
Allerdings müssen Sie - auch wenn Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt
worden ist - Ihrem Gegner die ihm entstandenen Kosten erstatten, falls
Sie den Prozess verlieren sollten!
Zu Ihrer Vertretung im Prozess kann ich Ihnen vom Gericht als
Rechtsanwalt beigeordnet werden. In diesem Falle erhalte ich meine
Gebühren über das Gericht, so daß ich dann von Ihnen keine Gebühren
für meine Tätigkeit fordern werde.
Welche Prozesskosten annähernd entstehen, kann ich Ihnen
selbstverständlich überschlägig berechnen. Eine genaue Kalkulation ist
leider nicht möglich, da die endgültig anfallenden Kosten vom Fortgang
des Verfahrens abhängen.
Soweit ein gerichtliches Verfahren noch nicht eröffnet ist, kann Ihnen
für meine außergerichtliche Tätigkeit oder eine Rechtsberatung
Beratungshilfe
zustehen.
Für nähere Informationen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur
Verfügung. Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf.
Wie Sie mich erreichen
können
(Adresse,
Telefon, Telefax, E-Mail)
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