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Jüngste Aktualisierung:
03.01.2008
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Prüfungsrecht
Die staatlichen Prüfungen unterliegen besonderen rechtlichen Vorgaben.
Bei Verletzungen dieser Vorgaben kann die zu prüfende Person
Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten suchen. Die
Erfolgsaussichten für diesbezügliche Klagen sind in den letzten Jahren
nicht unbeträchtlich gestiegen.
Nichtbestehen von Prüfungen
Im Prüfungsrecht berate und vertrete ich insbesondere Kandidatinnen
und Kandidaten in der Ersten und in der Zweiten Juristischen
Staatsprüfung in Widerspruchsverfahren und Klagen gegen die
Prüfungsentscheidung. Durch meine frühere Tätigkeit an der Universität vor
meiner Zulassung als Rechtsanwalt bin ich in der Lage, einen Großteil
der Prüferentscheidungen selbst kritisch zu hinterfragen und zu
beurteilen.
Gerade wegen des Umstandes, daß aufgrund des Nichtbestehens des
Juristischen Staatsexamens viele, lange Jahre des Lernens einfach
verloren gehen können, empfiehlt es sich, die Rechtmäßigkeit des
Verfahrens sowie der Entscheidungen der Prüfer kontrollieren zu
lassen.
Hierzu stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, bitte nehmen Sie umgehend
mit mir Kontakt auf.
Verzögerungen im Prüfungsverfahren
In der Vergangenheit ist es bereits des
Öfteren zu beträchtlichen
Verzögerungen bei der Durchführung von juristischen Staatsprüfungen
vor dem Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamt gekommen.
Da sich hierdurch der Zeitpunkt, zu welchem die Kandidatin / der
Kandidat nach bestandenem Examen ihre / seine (bezahlte) Tätigkeit
aufnehmen kann, um die Zeit der (von ihr / ihm nicht zu vertretenden)
Verzögerung nach hinten verschiebt, ist das Land Niedersachsen
insoweit zum Ersatz des ihr / ihm entstehenden Schadens verpflichtet.
Der diesbezügliche Schadensersatz errechnet sich aus der Höhe des nach
dem Examen erzielten Einkommens, welches mit der Dauer der Verzögerung
multipliziert wird.
Auch wenn von daher der genaue Betrag erst nach der Arbeitsaufnahme
ermittelt werden kann, empfiehlt es sich, die Ansprüche schon
frühzeitig bei dem Prüfungsamt anzumelden, welches den Anspruch
zunächst dem Grunde nach anerkennt. Die Bezifferung kann dann nach der
erfolgten Arbeitsaufnahme vorgenommen werden.
Ersatzleistungen von bis zu 12.000,00 € sind hier durchaus realistisch.
Damit Sie sichergehen, Ihre Ansprüche auch korrekt geltend zu machen,
sollten Sie schnellstmöglich einen Besprechungstermin mit mir
vereinbaren.
Wie Sie mich erreichen
können
(Adresse,
Telefon, Telefax, E-Mail)
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