Rechtsanwalt Andreas Gausmann

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Jüngste Aktualisierung:
03.01.2008

 

Scheidungsrecht

Eine Scheidung stellt nicht nur einen persönlichen und familiären Schnittpunkt im Leben der betroffen Personen dar, sondern auch die damit verbundenen finanziellen Änderungen können den einen oder den anderen oder sogar beide Beteiligte nicht selten (nahezu) in den Ruin treiben.

Damit es nicht zum schlimmsten kommt, sollten Sie sich besser frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Überdies ist zur Stellung des erforderlichen Scheidungsantrages die Beteiligung mindestens eines Rechtsanwaltes notwendig.

Allerdings gibt es nicht - wie viele immer noch glauben - die Möglichkeit, “einen gemeinsamen Anwalt” zu beauftragen, da der Rechtsanwalt nur für einen Mandanten tätig werden darf. Würde er im Namen beider scheidungswilliger Eheleute arbeiten, so entstünde bei ihm ein Interessenskonflikt, den einzugehen ihm verboten ist. Sollte ein Anwalt Ihnen dennoch derartiges anbieten (was ich mir nicht vorstellen kann), so wenden Sie sich bitte umgehend an die zuständige Rechtsanwaltskammer.

Wenn also regelmäßig mindestens ein Anwalt im Scheidungsverfahren eingeschaltet werden muß, der dann aber nur im Auftrag und damit auch im Sinne seines Mandanten, also des einen Ehegatten, tätig wird, so bedarf gewiss auch der andere Ehepartner der rechtskundigen Unterstützung, damit auch seine Interessen gewahrt werden.

Scheidungsverfahren gehören sicherlich nicht zu den schönsten anwaltlichen Aufgaben, mit denen ich mich zu beschäftigen habe. Dennoch sehe ich es als meine vordringliche Aufgabe und (menschliche) Pflicht an, meiner Mandantin / meinem Mandanten in einem derartigen Prozess erst recht mit Rat und Tat jederzeit zur Seite zu stehen.

Schon - und gerade - im Scheidungsprozess werden die wichtigsten Weichen für das spätere Leben der vorherigen Ehepartner gestellt. Hier geht es oftmals insbesondere darum, wer wem welchen Unterhalt zu leisten hat, bei wem die Kinder aufwachsen, wie das gemeinschaftlich erworbene Vermögen verteilt und wie das jeweilige Alleineigentum vor Zugriffen des anderen gesichert werden kann.

Durch meine langjährige Erfahrung kann ich Ihnen sagen, worauf es ankommt, und im Prozess Ihre Interessen durchsetzen.

Äußerst wenig halte ich von einer von manchen meiner Kollegen angebotenen Internetscheidung, aus welchen Gründen dies so ist, erfahren Sie auf meiner diesbezüglichen Seite.

Übrigens: Wenn Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen nicht dazu imstande sind, die Kosten einer Ehescheidung aus eigenen Mitteln aufzubringen, können Sie möglicherweise Prozesskostenhilfe beanspruchen, wodurch das ganze Verfahren für Sie kostenlos durchgeführt werden kann.

Für nähere Einzelheiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf.

 

Wie Sie mich erreichen können
(Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail)

 

© Rechtsanwalt Andreas Gausmann 2008