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Jüngste Aktualisierung:
03.01.2008
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Scheidungsrecht
Eine Scheidung stellt nicht nur einen
persönlichen und familiären Schnittpunkt im Leben der betroffen
Personen dar, sondern auch die damit
verbundenen finanziellen Änderungen können den einen oder den anderen
oder sogar beide Beteiligte nicht selten (nahezu) in den Ruin treiben.

Damit es nicht zum schlimmsten kommt, sollten Sie sich besser
frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Überdies ist zur Stellung des
erforderlichen Scheidungsantrages die Beteiligung mindestens eines
Rechtsanwaltes notwendig.
Allerdings gibt es nicht - wie viele immer noch glauben - die
Möglichkeit, “einen gemeinsamen Anwalt” zu beauftragen, da der
Rechtsanwalt nur für einen Mandanten tätig werden darf. Würde
er im Namen beider scheidungswilliger Eheleute arbeiten, so entstünde
bei ihm ein Interessenskonflikt, den einzugehen ihm verboten ist.
Sollte ein Anwalt Ihnen dennoch derartiges anbieten (was ich mir nicht
vorstellen kann), so wenden Sie sich bitte umgehend an die zuständige
Rechtsanwaltskammer.
Wenn also regelmäßig mindestens ein Anwalt im Scheidungsverfahren
eingeschaltet werden muß, der dann aber nur im Auftrag und damit auch im
Sinne seines Mandanten, also des einen Ehegatten, tätig wird, so
bedarf gewiss auch der andere Ehepartner der rechtskundigen
Unterstützung, damit auch seine Interessen gewahrt werden.
Scheidungsverfahren gehören sicherlich nicht zu den schönsten anwaltlichen
Aufgaben, mit denen ich mich zu beschäftigen habe. Dennoch sehe ich es
als meine vordringliche Aufgabe und (menschliche) Pflicht an, meiner
Mandantin / meinem Mandanten in einem derartigen Prozess erst recht mit
Rat und Tat jederzeit zur Seite zu stehen.
Schon - und gerade - im Scheidungsprozess werden die wichtigsten
Weichen für das spätere Leben der vorherigen Ehepartner gestellt. Hier
geht es oftmals insbesondere darum, wer wem welchen Unterhalt zu leisten hat,
bei wem die Kinder aufwachsen, wie das gemeinschaftlich erworbene
Vermögen verteilt und wie das jeweilige Alleineigentum vor Zugriffen
des anderen gesichert werden kann.
Durch meine langjährige Erfahrung kann ich Ihnen sagen, worauf es
ankommt, und im Prozess Ihre Interessen durchsetzen.
Äußerst wenig halte ich von
einer von manchen meiner Kollegen angebotenen
Internetscheidung,
aus welchen Gründen dies so ist, erfahren Sie auf meiner
diesbezüglichen Seite.
Übrigens: Wenn Sie aufgrund
Ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen nicht dazu
imstande sind, die Kosten einer Ehescheidung aus eigenen Mitteln
aufzubringen, können Sie möglicherweise
Prozesskostenhilfe beanspruchen, wodurch das ganze Verfahren für
Sie kostenlos durchgeführt werden kann.
Für nähere Einzelheiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte
nehmen Sie mit mir Kontakt auf.
Wie Sie mich erreichen
können
(Adresse,
Telefon, Telefax, E-Mail)
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