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Jüngste Aktualisierung:
03.01.2008
|
Ein Verkehrsunfall kann
jeden treffen!
Im statistischen Durchschnitt wird jeder Autofahrer in Deutschland
etwa alle fünf Jahre
in einen Unfall verwickelt. Wer die Schuld trägt, das ist dabei immer
wieder die entscheidende Frage. Was Ihnen ganz klar zu sein scheint,
ist juristisch meist viel komplizierter.
Nach einem Unfall sind Sie fast immer auf sich allein gestellt.
Daher hier ein paar Tipps, damit Sie eher zu Ihrem Recht kommen können:
-
Als allererstes ist die Unfallstelle zu sichern!
-
Sodann sollten Sie sofort die Polizei - und falls wegen einer
verletzten Person erforderlich
den Rettungswagen - rufen.
-
Im übrigen ist immer ein kühler Kopf zu bewahren!
-
Auf keinen Fall dürfen Sie sich vom Unfallgegner einschüchtern
lassen.
-
Geben Sie niemals spontane Schuldbekenntnisse ab!
-
An der Unfallstelle ist möglichst nichts zu verändern, bevor die
Polizei eintrifft. Wird dennoch etwas bewegt, sollten Sie unbedingt
eine Skizze anfertigen oder den ursprüngliche Zustand fotografieren.
-
Notieren Sie sich immer die Namen des Fahrers (Führerschein) und
des Halters (Fahrzeugschein), das polizeiliche Kennzeichen sowie die
Versicherungsgesellschaft und -nummer Ihres Unfallgegners.
-
Kontrollieren Sie das von der Polizei gefertigte Protokoll,
korrigieren Sie gegebenenfalls Fehler oder eventuelle
Unstimmigkeiten.
Auch bzw. gerade wenn Sie meinen, im Recht zu sein, so sollten Sie
schnellstmöglich Ihren Anwalt aufsuchen. Ihr Anwalt berät Sie in allen
Rechtsfragen rund um den Unfall, er vertritt Ihre Interessen und Sie
persönlich - nicht nur im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Er weiß, welche Ansprüche (z.B. Schmerzensgeld, Wertminderung oder
Nutzungsausfall usw.) Sie auf welche Weise geltend machen können.
Selbst wenn Ihnen klar ist, dass auch Sie einen Teil des
Verschuldens am Zustandekommen des Verkehrsunfall tragen, sollten Sie
es ebenfalls nicht versäumen, Ihren Anwalt einzuschalten. Denn in
vielen Fällen kann er doch noch eine Quotelung erreichen, so dass Sie
Ihren Schaden nicht gänzlich alleine zu tragen haben und zumindest
noch einen Teil vom Unfallgegner ersetzt bekommen.
Als Ihr Anwalt kann ich Ihnen auch sagen,
-
wann Sie Ihren Wagen reparieren lassen können, ohne Ihre
Schadensersatzansprüche zu verlieren,
-
ob Sie von
Ihrem Arzt ein Attest zur Geltendmachung eines
Schmerzensgeldanspruchs benötigen,
-
ob, wie und wann Sie Ihre eigene Versicherung informieren
müssen,
-
ob Sie Ihre Kasko-Versicherung in Anspruch nehmen sollten,
-
ob ein Kostenvoranschlag ausreicht oder ob Sie ein
Sachverständigengutachten erstellen lassen sollten,
-
welche Schadensersatzpositionen Sie überhaupt geltend machen
können.
Im
Übrigen hat sich inzwischen bei der Unfallschadensregulierung
einiges geändert. Um auch insoweit informiert zu sein, sollten Sie
sich mit mir in Verbindung setzen, wenn Sie an einem
Verkehrsunfall beteiligt sind.
Wie Sie mich erreichen
können
(Adresse,
Telefon, Telefax, E-Mail)
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