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Jüngste Aktualisierung:
03.01.2008
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Umfassende
rechtliche Beratung mittelständischer
Unternehmen
Insbesondere kleinere und mittlere mittelständische Unternehmen können sich
nur selten eine eigene Rechtsabteilung einrichten.
Dennoch benötigen auch und erst recht sie regelmäßig rechtliche Beratung und
anwaltliche Vertretung, wenn sie sich nicht zum hilflosen Spielball
ihrer Mitbewerber, der Behörden oder ihrer Arbeitnehmer machen lassen
wollen.
Der Bedarf an fachkundiger rechtlicher Beratung beginnt schon bei der
Frage, welche Rechtsform der Unternehmer zweckmäßigerweise für seine
Firma wählen sollte.
Auch seit längerem erfolgreiche Betriebe sollten sich schon von Zeit
zu Zeit Gedanken darüber machen, ob ihre derzeitige Erscheinungsform noch ihrer
gegenwärtigen Betätigung und Größe angemessen ist.
Zudem sollten auch Gesellschaftsverträge, Allgemeine
Geschäftsbedingungen, Arbeitsverträge usw. regelmäßig daraufhin
überprüft werden, ob sie noch zeitgemäß sind oder einer Überarbeitung
bedürfen.
Ferner braucht man sich nicht nur über die Wettbewerbsverstöße von
Mitbewerbern zu ärgern, mit anwaltlicher Hilfe kann man sich in vielen
Fällen dagegen erfolgreich wehren.

Auch arbeitsrechtliche Probleme müssen nicht einfach hingenommen
werden. Es ist tatsächlich nicht so, daß die Arbeitsgerichte
ausschließlich im Sinne der Arbeitnehmer urteilen würden. Bei
anwaltlicher Prozessvertretung kann auch der Arbeitgeber seine
berechtigten Ansprüche durchsetzen.
Schließlich sollte es sich kein Unternehmen gefallen lassen, wenn ein
Kunde nicht zahlt.
In vielen Fällen wirkt schon ein anwaltliches Mahnschreiben Wunder.
Ansonsten gibt es noch das gerichtliche Mahnbescheidsverfahren. Wenn
der Schuldner keine Einwände gegen die Berechtigung der Forderung
vorbringt, ist der Vollstreckungsbescheid schnell erwirkt, und es kann
der Gerichtsvollzieher mit der Eintreibung beauftragt oder auf die
Bankkonten des Schuldners zugegriffen werden. Soweit der Schuldner
aber meint, mit unberechtigten Mängelrügen oder Gegenforderungen
seiner Zahlungsverpflichtung entgehen zu können, wird das zuständige
Gericht entscheiden.
Sollten Sie Schwierigkeiten mit der Zahlungsmoral Ihrer
Kunden haben, so sollten Sie mich mit dem Forderungseinzug bei Ihren
säumigen Zahlern betrauen.
Da ich seit Jahren eine Vielzahl von mittelständischen Unternehmen
berate und vertrete, unterstütze ich auch Sie gerne. Bitte rufen Sie mich
an, oder schreiben Sie mir eine e-Mail, und vereinbaren Sie mit mir
einen Besprechungstermin.
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Für nähere
Informationen und zur ausführlichen Beratung können Sie sich jederzeit
gerne an mich wenden.
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