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Jüngste Aktualisierung:
03.01.2008
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Vertragsrecht
Verträge sind das "A und O" des rechtlich selbst bestimmten,
geregelten Zusammenlebens.
Ob Sie etwas kaufen oder verkaufen, mieten oder vermieten, eine
Dienst- oder Werkleistung anbieten oder annehmen, was auch immer sie
unternehmen, wenn Sie Ihr Recht bekommen wollen, kommt es zuallererst auf den von
Ihnen geschlossenen Vertrag an.

Entgegen der oftmals an mich herangetragenen Meinung, man habe keinen
Vertrag abgeschlossen, da man nicht Schriftliches ausgefertigt habe,
muß ich immer wieder darauf hinweisen, daß Verträge auch mündlich
geschlossen werden können. Wenn Sie z.B. eine Wohnung mieten, ohne
einen schriftlichen Mietvertrag zu unterschreiben, so haben Sie
dennoch einen Mietvertrag vereinbart, allerdings nur mündlich.
Gleichwohl handelt es sich um einen Vertrag, an den sich beide
Parteien zu halten haben. Sollten sich dann irgendwann einmal
Streitigkeiten ergeben, so bekommen Sie aber leicht Probleme, die
lediglich
mündlich getroffenen Vereinbarungen zu beweisen. Von daher ist es in
den meisten Fällen zu empfehlen, doch besser einen schriftlichen
Vertrag abzuschließen, dessen Regelungen sich jederzeit problemlos
nachweisen lassen.
Mit der frühzeitigen rechtlichen Beratung sind Sie Ihrem
Vertragspartner nicht nur ebenbürtig.
Nur eine von einem erfahrenen Vertragsjuristen ausgearbeitete
Vereinbarung kann Ihnen tatsächlich unangenehme Überraschungen
ersparen.
Aber auch wenn Sie sich vor der Unterschrift unter einem Vertragswerk
nicht fachkundig haben beraten lassen, ist noch lange nicht "aller
Tage Abend". Wenn die ersten Probleme auftreten, sollten Sie sich
umgehend mit mir in Verbindung setzen.
Bevor Sie wichtige Entscheidungen treffen, lassen Sie sich fachkundig
rechtlich
informieren! Bitte rufen Sie mich an zur Vereinbarung eines
Besprechungstermins.
Wie Sie mich erreichen
können
(Adresse,
Telefon, Telefax, E-Mail)
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