Verträge
sind die Grundlagen des rechtlich selbst bestimmten, geregelten
Zusammenlebens.
Ob Sie etwas kaufen oder verkaufen, mieten oder vermieten, eine
Dienst- oder Werkleistung anbieten oder annehmen, was auch immer sie
unternehmen, wenn Sie Ihr Recht bekommen wollen, kommt es
zuallererst auf den von Ihnen geschlossenen Vertrag an.
Entgegen der oftmals an mich herangetragenen Meinung, man habe
keinen Vertrag abgeschlossen, da man nichts Schriftliches
ausgefertigt habe, muss ich immer wieder darauf hinweisen, dass
Verträge auch mündlich geschlossen werden können. Wenn Sie z.B. eine
Wohnung mieten, ohne einen schriftlichen Mietvertrag zu
unterschreiben, so haben Sie dennoch einen Mietvertrag vereinbart,
allerdings nur mündlich. Gleichwohl handelt es sich um einen
Vertrag, an den sich beide Parteien zu halten haben. Sollten sich
dann irgendwann einmal Streitigkeiten ergeben, so bekommen Sie aber
leicht Probleme, die lediglich mündlich getroffenen Vereinbarungen
zu beweisen. Von daher ist es in den meisten Fällen zu empfehlen,
doch besser einen schriftlichen Vertrag abzuschließen, dessen
Regelungen sich jederzeit problemlos nachweisen lassen.
Mit der frühzeitigen rechtlichen Beratung sind Sie Ihrem
Vertragspartner nicht nur ebenbürtig.
Nur eine von einem erfahrenen Vertragsjuristen ausgearbeitete
Vereinbarung kann Ihnen tatsächlich unangenehme Überraschungen
ersparen.
Aber auch wenn Sie sich vor der Unterschrift unter einem
Vertragswerk nicht fachkundig haben beraten lassen, ist noch lange
nicht "aller Tage Abend". Wenn die ersten Probleme auftreten,
sollten Sie sich umgehend mit mir in Verbindung setzen.
Bevor Sie wichtige Entscheidungen treffen, lassen Sie sich
fachkundig rechtlich informieren! Bitte rufen Sie mich an zur
Vereinbarung eines Besprechungstermins.
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