Andreas Gausmann

Rechtsanwalt



Vertragsrecht

Verträge sind die Grundlagen des rechtlich selbst bestimmten, geregelten Zusammenlebens.

Ob Sie etwas kaufen oder verkaufen, mieten oder vermieten, eine Dienst- oder Werkleistung anbieten oder annehmen, was auch immer sie unternehmen, wenn Sie Ihr Recht bekommen wollen, kommt es zuallererst auf den von Ihnen geschlossenen Vertrag an.

Entgegen der oftmals an mich herangetragenen Meinung, man habe keinen Vertrag abgeschlossen, da man nichts Schriftliches ausgefertigt habe, muss ich immer wieder darauf hinweisen, dass Verträge auch mündlich geschlossen werden können. Wenn Sie z.B. eine Wohnung mieten, ohne einen schriftlichen Mietvertrag zu unterschreiben, so haben Sie dennoch einen Mietvertrag vereinbart, allerdings nur mündlich. Gleichwohl handelt es sich um einen Vertrag, an den sich beide Parteien zu halten haben. Sollten sich dann irgendwann einmal Streitigkeiten ergeben, so bekommen Sie aber leicht Probleme, die lediglich mündlich getroffenen Vereinbarungen zu beweisen. Von daher ist es in den meisten Fällen zu empfehlen, doch besser einen schriftlichen Vertrag abzuschließen, dessen Regelungen sich jederzeit problemlos nachweisen lassen.

Mit der frühzeitigen rechtlichen Beratung sind Sie Ihrem Vertragspartner nicht nur ebenbürtig.

Nur eine von einem erfahrenen Vertragsjuristen ausgearbeitete Vereinbarung kann Ihnen tatsächlich unangenehme Überraschungen ersparen.

Aber auch wenn Sie sich vor der Unterschrift unter einem Vertragswerk nicht fachkundig haben beraten lassen, ist noch lange nicht "aller Tage Abend". Wenn die ersten Probleme auftreten, sollten Sie sich umgehend mit mir in Verbindung setzen.

Bevor Sie wichtige Entscheidungen treffen, lassen Sie sich fachkundig rechtlich informieren! Bitte rufen Sie mich an zur Vereinbarung eines Besprechungstermins.