Rechtsanwalt Andreas Gausmann

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Jüngste Aktualisierung:
03.01.2008

 

Wettbewerbsrecht

Selbst ein kleines Unternehmen, kann - insbesondere, wenn er seine Leistungen im Internet anbietet, - ganz schnell von Abmahnungen missgünstiger Konkurrenten oder professioneller "Abmahner" überzogen werden.

Wenn dieses bei Ihnen der Fall ist, so sollten Sie sich nicht gleich dem Druck beugen, der auf Sie ausgeübt wird.

Sofort alles anzuerkennen und gar eine so genannte "strafbewehrte Unterlassungserklärung" zu unterschreiben, kann allein schon von daher äußerst gefährlich sein, als dass man damit oftmals unübersehbare Kostenrisiken eingeht, die leicht die betriebliche Existenz gefährden.

Hinzu kommt, daß eine Vielzahl von Abmahnungen überhaupt nicht durchsetzbar ist, da das beanstandete Verhalten rechtmäßig ist.

Jegliche Panik ist hier vollkommen unangemessen, Eile hingegen geboten. Sollte Ihnen eine Abmahnung zugehen, rufen Sie mich sofort an. In einem kurzfristig zu vereinbarenden Besprechungstermin können wir dann die Rechtslage und Ihre Abwehrmöglichkeiten erörtern. Selbstverständlich bin ich gerne bereit, sämtlichen Schriftverkehr für Sie zu führen und Sie in jedem Verfahrensstadium zu vertreten.

Selbstverständlich berate und vertrete ich Sie gerne. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf.

 

Wie Sie mich erreichen können
(Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail)

 

© Rechtsanwalt Andreas Gausmann 2008